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Leitfaden zur Entfernung von terrorverherrlichenden und israelfeindlichen Inhalten

In den letzten Jahren haben alle sozialen Netzwerke Mechanismen entwickelt, mithilfe derer antisemitische und hasserfüllte Inhalte gemeldet werden können.

Wenn solche Meldungen gemacht werden, werden die gemeldeten Inhalte entweder von künstlicher Intelligenz oder einem menschlichen Auge überprüft.

Das soziale Netzwerk kann dann beschließen, die fraglichen Inhalte zu entfernen und in Ausnahmefällen sogar die Konten zu sperren, die sie verbreitet haben.

Das bemerkenswerte Engagement unzähliger Israelis nach den Terroranschlägen an Simchat Thora erstreckt sich auch auf das Internet. So beteiligen sich israelische Freiwillige an verschiedensten und umfangreichen „Hasbara“-Aktionen und nehmen an den Online-Diskursen in der ganzen Welt teil.

Um diese Arbeit angesichts der Menge an falschen, (auf-)hetzerischen und gegen Israel gerichteten Informationen zu unterstützen, finden Sie hier einen Leitfaden für die Meldung antisemitischer und israelfeindlicher Inhalte, sodass diese Inhalte von den sozialen Netzwerken entfernt werden können. 

Die wesentlichen Punkte des Leitfadens

Bei der Meldung eines Profils ist es erforderlich, die Kategorie anzugeben, aufgrund derer die Löschung beantragt wird. Die Grundsätze, die der jeweiligen Meldung zugrunde liegen, sind:

  • Falsche Informationen, die in einem Beitrag oder Video in Netzwerken erscheinen, die zu Meta gehören – also Facebook, Instagram und Threads – sollten in der Kategorie „Falsche Informationen über Politik“ gemeldet werden.
  • Inhalte, welche die Hamas als Organisation, Hamas-Mitglieder oder den Terrorangriff an Simchat Thora unterstützen, verherrlichen oder legitimieren sollten bei der Meldung der Kategorie Terrorismus“ oder „Gefährliche Organisation“ zugeordnet werden. Inhalte, welche Spenden für die Hamas sammeln oder ihr anderweitige Hilfe zukommen lassen sollen, sollten bei der Meldung ebenfalls der Kategorie „Terrorismus“ oder „gefährliche Organisation“ zugeordnet werden.
  • Verbale oder visuelle Inhalte, in welchen die Absicht geäußert wird, Israel gewalttätig anzugreifen oder Israelis zu entführen, müssen bei der Meldung der Kategorie „Gewalt“ zugeordnet werden. Gleiches gilt für die Unterstützung der Gewalt gegen Israel oder der Entführung gegen Israel.
  • Verbale oder visuelle Inhalte, welche Israelis erniedrigen, sie als Tiere darstellen oder als Kriminelle dämonisieren, müssen unter der Kategorie „Aufstachelung zum Hass“ in Bezug auf „nationale Herkunft“ oder „Hass und Belästigung“ gemeldet werden. Dasselbe gilt für die Verhöhnung der Opfer des Terrorangriffs am 7. Oktober, die Unterstützung der Terroristen vom 7. Oktober, aber auch die Leugnung der Existenz des Terrorangriffs vom 7. Oktober,
  • Im Falle von Drohungen, die andere dazu anstiften oder ermutigen, Israelis körperlich anzugreifen und zu verletzen, müssen diese Inhalte unter der Kategorie „Gewalt und Belästigung“ gemeldet werden.
  • In einigen Netzwerken werden Inhalte, welche brutale und nur schwer erträgliche Darstellungen zeigen, als „gewalttätige und explizite Inhalte“ gemeldet.
  • Es ist ratsam, die Seite oder das Profil zu besuchen und mehrere Beiträge zu melden und der Kategorie „Terror“ zuzuordnen, damit Facebook erkennt, dass es sich um eine Seite mit terroristischen Inhalten handelt.
  • Auf Tiktok sollten gewaltfördernde, hasserfüllte oder schlicht erfundene Verschwörungstheorien, die Vorurteile gegen Israelis schüren sowie Informationen über ein Ereignis, das gerade erst stattgefunden hat und über das es noch nicht genügend verifizierte Informationen gibt, als „offensive Desinformation“ gemeldet werden.
  • Fotos, die bearbeitet wurden, um die Realität zu verzerren, müssen als „Desinformation in Form von Deep-Fakes“ gemeldet werden.
  • Verbale oder visuelle Inhalte der Erniedrigung von Israelis, die Darstellung von Israelis als Tiere sowie die Dämonisierung von Israelis als moralisch verkommene Kriminelle, sind als „Hass und Belästigung“ zu melden.
  • Sie können nicht nur bestimmte Inhalte, sondern auch ein Profil oder eine Seite als Ganzes melden. Eine solche Meldung erfolgt jedoch nur, wenn alle (oder die absolute Mehrheit) der Beiträge auf dem Profil gegen die Regeln der Plattform verstoßen oder wenn der Name des Profils oder der Seite, das Foto oder die Biografie bzw. die Beschreibung Inhalte enthalten, die zu Hass, Hetze oder Gewalt aufrufen. 
  • Auch wenn das Profil oder die Seite als Ganzes gemeldet wird, ist es weiterhin wichtig, die einzelnen Inhalte als problematisch zu kennzeichnen und es nicht bei der Meldung des Profils/der Seite als Ganzes zu belassen. Die Plattform kann auch beschließen, das gesamte Profil wegen eines oder mehrerer anstößiger Beiträge zu sperren.

Hinweis: Es ist nicht möglich, Hassreden und Gewaltaufrufe gegen den Staat Israel zu melden (mit Ausnahme von Verschwörungstheorien), da Staaten als eine Entität betrachtet werden, an die sich solche Aussagen nicht richten können.

Es gibt auch eine spezielle WhatsApp-Gruppe, in der Hunderte von Freiwilligen antisemitische Inhalte, Profile und Seiten zu Meldezwecken austauschen, sodass die Netzwerke viele Beschwerden über antisemitische und hetzerische Inhalte erhalten. Sie können der Gruppe beitreten und zu den Informationsbemühungen beitragen.

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